Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Teil A
Stand: 25.10.2026 · Anbieter: [Name des Anbieters – bitte ausfüllen], [Straße – bitte ausfüllen], [PLZ – bitte ausfüllen] [Ort – bitte ausfüllen], E-Mail [E-Mail – bitte ausfüllen], Telefon [Telefon – bitte ausfüllen] (im Folgenden „Anbieter“)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über die Überlassung der Software Rechnungsprogramm (im Folgenden „Software“) und die damit verbundenen Leistungen.
- Kunde kann nur sein, wer bei Abschluss des Vertrags in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB). Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt. Verbraucher sind vom Kauf ausgeschlossen. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht deshalb nicht.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Die Lizenzbedingungen in Teil B sind Bestandteil dieser Bedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung
- Der Anbieter überlässt dem Kunden die Software gegen einmaliges Entgelt auf Dauer (Kauf). Die Software ist ein Programm zum Erstellen, Verwalten und Archivieren von Angeboten, Rechnungen und E-Rechnungen für Kleinunternehmer nach § 19 UStG, das der Kunde auf einem eigenen Server betreibt (Server-Version).
- Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 und aus der zum Vertragsschluss gültigen Produktbeschreibung des Anbieters. Weitere Eigenschaften werden nur geschuldet, wenn der Anbieter sie ausdrücklich in Textform zugesagt hat.
- Die Software wird als Download (ZIP-Datei) und mit Lizenzschlüssel bereitgestellt. Der Kunde erhält eine Anleitung zur Installation, Sicherung und Aktualisierung. Der Quellcode ist nicht Vertragsgegenstand.
- Im Kaufpreis enthalten sind für 12 Monate ab Lieferung (Übersendung des Lizenzschlüssels) die Bereitstellung neuer Programmversionen (Fehlerbehebungen und Weiterentwicklungen) und der E-Mail-Support nach § 9 („Update-Zeitraum“).
- Nicht geschuldet ist die Installation, Einrichtung oder der Betrieb der Software auf dem Server des Kunden, die Bereitstellung von Hardware, Betriebssystem, Internetzugang, Reverse Proxy, Domain und E-Mail-Postfächern sowie eine Steuer- oder Rechtsberatung (siehe § 6). Der Anbieter kann solche Leistungen gesondert anbieten.
§ 3 Vertragsschluss im Online-Shop
- Die Darstellung der Software im Online-Shop ist unverbindlich und kein bindendes Angebot des Anbieters.
- Der Bestellvorgang läuft in diesen Schritten: Der Kunde wählt das Produkt und die Zahlungsart, gibt die Daten seines Unternehmens und die Adresse (Domain) ein, unter der er die Software betreiben will, und bestätigt, dass er Unternehmer ist und diese Bedingungen (Teil A, Teil B und die Anlagen) akzeptiert. Die Bestellseite zeigt vor dem Absenden eine Übersicht mit Produkt, Preis und Zahlungsart. Eingaben kann der Kunde bis zum Absenden jederzeit in den Feldern ändern. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf ab.
- Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail (Eingangsbestätigung). Sie ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung ausdrücklich in Textform annimmt oder dem Kunden den Lizenzschlüssel übersendet. Bei Zahlung per Vorkasse nimmt der Anbieter die Bestellung mit der Lieferung nach Zahlungseingang an.
- Der Anbieter speichert den Vertragstext (die Bestelldaten und die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Bedingungen). Der Kunde erhält die Bedingungen mit der Eingangsbestätigung als PDF-Datei. Die Bestelldaten kann er jederzeit über den persönlichen Link in der Bestätigung abrufen.
- Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Preise, Zahlung
- Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Lizenz kostet 60,00 € (einmalig, einschließlich des Update-Zeitraums nach § 2 Abs. 4). Die Verlängerung des Update-Zeitraums um 12 Monate kostet 60,00 €. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
- Zahlungsarten: a) Vorkasse per Überweisung. Der Kunde überweist den Betrag innerhalb von 21 Tagen nach der Bestellung unter Angabe der Bestellnummer auf das Konto, das in der Eingangsbestätigung steht. Nach Ablauf der Frist verfällt die Bestellung, ohne dass dem Kunden oder dem Anbieter daraus Ansprüche entstehen.
- Nach Zahlungseingang stellt der Anbieter eine Rechnung aus und sendet sie per E-Mail (PDF, bei Möglichkeit mit eingebetteten E-Rechnungsdaten).
- Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises werden die Nutzungsrechte nach Teil B aufschiebend bedingt eingeräumt: Die Rechte entstehen mit dem Zahlungseingang.
- Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Regeln. Die Sperre nach § 7 bleibt unberührt.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu.
- Eine Verlängerung des Update-Zeitraums um weitere 12 Monate kann der Kunde im Online-Shop zum dann gültigen Preis bestellen. Eine Pflicht dazu besteht nicht. Es gibt kein Abonnement, und der Vertrag verlängert sich nie automatisch.
§ 5 Lieferung, Testphase
- Der Anbieter liefert die Software und den Lizenzschlüssel unverzüglich nach Zahlungseingang elektronisch. Der Kunde erhält an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse einen persönlichen Link zum Kundenbereich der Bestellung. Dort stehen der Lizenzschlüssel, das Programmpaket (ZIP-Datei) und die Anleitung zum Download bereit. Bei Zahlung über Stripe geschieht das in der Regel innerhalb weniger Minuten, bei Vorkasse nach Zahlungseingang und Zuordnung der Zahlung.
- Der Kundenbereich bleibt mindestens für den Update-Zeitraum erreichbar. Der Kunde sichert das Programmpaket und den Lizenzschlüssel selbst.
- Wird die Software ohne Lizenzschlüssel gestartet, läuft sie 14 Tage mit vollem Funktionsumfang. Danach sind das Abschließen neuer Belege und der Versand gesperrt, bis ein gültiger Schlüssel eingetragen ist. Alle vorhandenen Daten bleiben jederzeit einsehbar, herunterladbar und sicherbar.
- Der Kunde prüft die gelieferte Software unverzüglich auf offensichtliche Mängel und teilt diese in Textform mit (§ 8 Abs. 3).
§ 6 Verantwortung des Kunden für Rechnungen und Steuer
- Die Software ist ein Hilfsmittel. Sie errechnet Beträge und erzeugt Dokumente aus den Angaben, die der Kunde eingibt.
- Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Angebote, Rechnungen, E-Rechnungen und Aufzeichnungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, insbesondere dem Umsatzsteuergesetz und der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (Pflichtangaben, Kleinunternehmerhinweis, E-Rechnung), der Abgabenordnung, dem Handelsgesetzbuch, den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) sowie den Vorgaben seines Finanzamts. Dazu gehören auch die Richtigkeit der eingegebenen Daten (Name und Anschrift des Empfängers, Leistungsbeschreibung, Mengen, Preise, Daten), die Prüfung jeder Rechnung vor dem Versand, die Frage, ob die Kleinunternehmerregelung auf den Kunden (noch) anwendbar ist, die Verfahrensdokumentation und die Einhaltung der Aufbewahrungsfristen.
- Der Anbieter erbringt keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Hinweise in der Software und in der Dokumentation sind allgemeine Informationen und ersetzen nicht die Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
- Der Anbieter schuldet, dass die Software die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschriebenen Rechenregeln und Funktionen ordnungsgemäß ausführt. Er übernimmt keine Garantie dafür, dass die vom Kunden erstellten Belege im Einzelfall steuerlich richtig sind, vom Finanzamt, vom Empfänger oder von einer Prüfstelle anerkannt werden oder bestimmten technischen Prüfwerkzeugen (Validatoren) für E-Rechnungen standhalten. Die Software ist nicht „GoBD-zertifiziert“. Eine Zertifizierung von Software durch Finanzbehörden gibt es nicht. Die Software unterstützt die Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit durch die in Anlage 1 beschriebenen Funktionen.
- Gesetzliche Rechte des Kunden wegen Mängeln (§ 8) und die Haftung nach § 10 bleiben von diesem Paragrafen unberührt.
§ 7 Lizenzprüfung, Einschränkung und Sperre
- Die Software enthält eine technische Lizenzprüfung. Sie prüft anhand des Lizenzschlüssels, der Adresse (Domain) des Servers und einer Rückfrage beim Lizenzserver des Anbieters, ob die Nutzung im Rahmen der Lizenz erfolgt. Dabei werden die in Anlage 2 aufgeführten Daten übertragen. Rechnungs- und Kundendaten des Kunden werden nicht übertragen.
- Kann der Lizenzserver nicht erreicht werden, bleibt die Software für den im Lizenzschlüssel genannten Zeitraum (derzeit 30 Tage) voll nutzbar. Danach ist das Abschließen neuer Belege und der Versand eingeschränkt, bis die Verbindung wieder besteht.
- Der Anbieter ist berechtigt, die Lizenz einzuschränken oder zu sperren („Sperre“), wenn
- a) der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises oder einer vereinbarten Verlängerung in Verzug ist und der Anbieter ihm erfolglos eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen in Textform gesetzt hat,
- b) eine Zahlung zurückgebucht, widerrufen, angefochten oder von der Bank des Kunden nicht ausgeführt wird. In diesem Fall darf der Anbieter die Lizenz sofort sperren. Die Sperre endet, sobald der Kunde den Betrag ausgleicht oder die Anfechtung zugunsten des Anbieters entschieden ist. Das Programm zeigt dem Kunden den Grund der Sperre an,
- c) der Kunde gegen Teil B verstößt, insbesondere die Software ohne Berechtigung weitergibt oder über die vereinbarte Zahl von Installationen oder Adressen hinaus nutzt, und er nach einer Abmahnung in Textform den Verstoß nicht binnen angemessener Frist beendet.
- Die Sperre erfolgt durch Statusänderung beim Lizenzserver, sie betrifft nur das Abschließen neuer Belege und den Versand per E-Mail. Der Zugriff auf alle gespeicherten Daten, das Ansehen, Herunterladen und Exportieren von Belegen, das Erstellen und Einspielen von Datensicherungen und das Bearbeiten von Entwürfen bleiben jederzeit möglich. Der Anbieter hebt die Sperre unverzüglich auf, sobald ihr Grund entfallen ist.
- Der Anbieter hat sich zu bemühen, den Lizenzserver verfügbar zu halten. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Eine vorübergehende Nichterreichbarkeit führt wegen der Toleranz nach Absatz 2 nicht zu Einschränkungen.
- Will der Anbieter den Lizenzdienst dauerhaft einstellen, kündigt er das mindestens 6 Monate vorher in Textform an und stellt dem Kunden zuvor kostenlos eine Lizenz zur Verfügung, die ohne Rückfrage dauerhaft funktioniert.
- Die Lizenzprüfung ist kein Kopierschutz im Sinne eines Eingriffs in Daten oder Systeme des Kunden. Sie verändert und löscht keine Daten des Kunden.
§ 8 Mängelrechte (Gewährleistung)
- Für Mängel der Software gelten die gesetzlichen Vorschriften des Kaufrechts, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
- Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Software von der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) abweicht und dies ihre Nutzbarkeit mehr als unerheblich beeinträchtigt. Kein Mangel sind insbesondere Fehler, die auf unrichtigen Eingaben, fehlerhafter Bedienung, nicht unterstützter Systemumgebung (Anlage 1, Abschnitt „Voraussetzungen“), Änderungen am Programm durch den Kunden, fehlenden oder fehlerhaften Datensicherungen oder auf Störungen von Systemen des Kunden oder Dritter (z. B. Mailanbieter) beruhen.
- Soweit der Kunde Kaufmann ist, gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB. Offensichtliche Mängel sind binnen 14 Tagen nach Lieferung, verdeckte Mängel binnen 14 Tagen nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Die Anzeige soll den Fehler, die Programmversion und die Schritte zur Wiederholung beschreiben.
- Der Anbieter leistet zunächst Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Beseitigung des Mangels (z. B. Korrektur in einer neuen Programmversion oder Umgehungslösung) oder Lieferung einer mangelfreien Version. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist und zwei Versuchen fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder zurücktreten.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung. Das gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, übernommener Garantie, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Dafür gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 9 Update-Zeitraum und Support
- Während des Update-Zeitraums (§ 2 Abs. 4) stellt der Anbieter neue Programmversionen zum Download bereit. Ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen besteht nicht. Der Anbieter entscheidet über Inhalt und Zeitpunkt von Versionen nach billigem Ermessen.
- Eine Programmversion ist im Rahmen des Update-Zeitraums nutzbar, wenn sie bis zum Ende des Update-Zeitraums veröffentlicht wurde. Die Software prüft das anhand des Veröffentlichungsdatums. Die zuletzt im Update-Zeitraum bezogene Version darf unbegrenzt weiter genutzt werden.
- Support: Der Anbieter beantwortet Fragen zu Installation und Bedienung sowie Fehlermeldungen per E-Mail an [Support-E-Mail – bitte ausfüllen], werktags, in der Regel innerhalb von 3 Werktagen. Eine Reaktionszeit wird nicht garantiert. Ein Fernzugriff auf den Server des Kunden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und nach Abschluss einer Vereinbarung nach § 11 Abs. 3.
- Nach Ende des Update-Zeitraums bietet der Anbieter Support und Updates nur gegen gesonderte Vergütung an.
§ 10 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie (ausdrückliche Beschaffenheitsgarantie in Textform) und nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; „Kardinalpflicht“) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens auf das Zweifache des Kaufpreises je Schadensfall.
- Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Für Datenverlust haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, mindestens täglicher Sicherung durch den Kunden und regelmäßig geprüfter Wiederherstellbarkeit zur Wiederherstellung der Daten angefallen wäre.
- Die Absätze 2 bis 4 gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fälle.
- Die Haftung für Folgen unrichtiger steuerlicher oder rechtlicher Angaben in vom Kunden erstellten Belegen ist, soweit sie auf Eingaben des Kunden beruhen, ausgeschlossen (siehe § 6).
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 11 Datenschutz
- Der Kunde betreibt die Software auf eigenem Server und ist für die darin gespeicherten personenbezogenen Daten (Kundendaten, Rechnungsdaten, Benutzer) allein verantwortlich im Sinne der DSGVO. Der Anbieter hat darauf keinen Zugriff.
- Der Anbieter verarbeitet bei der Lizenzprüfung die in Anlage 2 genannten Daten, um die Lizenz zu verwalten und Missbrauch zu verhindern (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO). Näheres steht in der Datenschutzerklärung des Anbieters.
- Erhält der Anbieter zur Erbringung von Support Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Fernzugriff), schließen die Parteien vorher eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 12 Open-Source-Komponenten
Die Software enthält Komponenten Dritter unter eigenen Lizenzbedingungen (u. a. pdf-lib und Hilfsbibliotheken, MIT, Zlib, 0BSD; Schrift Liberation Sans, SIL Open Font License 1.1). Die Lizenztexte liegen der Software in der Datei THIRD-PARTY-LICENSES.txt bei. Für diese Komponenten gelten vorrangig deren Bedingungen.
§ 13 Beendigung
- Das Nutzungsrecht ist unbefristet. Der Vertrag ist ein Kaufvertrag und kann nicht ordentlich gekündigt werden.
- Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) und das gesetzliche Rücktrittsrecht bleiben unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen Teil B vor, der trotz Abmahnung nicht beendet wird.
- Bei Beendigung wegen eines Verstoßes endet das Nutzungsrecht. Der Kunde stellt die Nutzung ein. Vorher exportiert er seine Daten (Belege, Archiv, Sicherungsdatei). Aufbewahrungspflichten des Kunden bleiben unberührt. Die Software ermöglicht den Export jederzeit.
- Erstattet der Anbieter den Kaufpreis ganz (zum Beispiel nach einem Rücktritt oder aus Kulanz), erlischt das Nutzungsrecht mit der Erstattung, und der Anbieter nimmt die Lizenz zurück. Erstattet er nur die Verlängerung des Update-Zeitraums, entfällt allein diese Verlängerung. Der Kunde exportiert seine Daten vorher (Absatz 3).
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand [Sitz des Anbieters – bitte ausfüllen]. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
- Der Anbieter ist zu einer Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
